Wenn das Online Casino die Auszahlung des Gewinns verweigert
Wenn ein Online Casino die Auszahlung eines Gewinns verweigert, hat das meistens einen triftigen Grund und am häufigsten, ist der Fehler sogar beim Spieler selber zu finden. Das kann zum Beispiel sein, das der betreffende Spieler mehr als einen Account mit den selben Benutzernamen, in diesem Online Casino besitzt oder er sich nicht an die Bonusbedingungen gehalten hat. Seit kurzem gibt es sogar einen Fall, bei dem sich ein Online Casino um die Auszahlung von 160.000 Euro mit mehr als fragwürdigen Ausreden drückt.
Wegen eines Softwarefehlers keine Auszahlung
Jemand der öfter in einem Online Casino an seinem Lieblingsspielautomaten dreht, weiß ganz genau welche Symbol-Kombination er auf eine Gewinnlinie bekommen muss, um einen großartigen Gewinn zu erzielen. So erging es auch einem Spieler aus Niederösterreich, der seinen Augen nicht traute, als er an seinem Lieblings Slot die satte Summe von 160.000 Euro gewann. Der Gewinn wurde vom Spielautomaten auf das Benutzerkonto des Spielers transferiert und das ist normal ein Zeichen dafür, das alles seine Richtigkeit hat. Das Online Casino beharrte aber auf einen Softwarefehler und wollte dem Spieler anstatt 160.000 Euro nur 1,60 Euro auszahlen. Der Spieler ging zu seinen Anwalt und dieser meinte, das es laut Konsumentenschutzgesetz ein verbindlicher Gewinn sei, weil eine Buchung auf das Spielerkonto stattgefunden hatte. Das Online Casino wollte daraufhin diese Angelegenheit mit dem Spieler aus Niederösterreich bereinigen und bot diesem eine Summe von 45.000 Euro an.
Der Vergleich
Alle Fragen rund um diesen Ominösen Fall sind noch nicht geklärt und das müssen auch die Gerichte entscheiden. Der Spieler hatte sogar einen Screenshot von seinem Gewinn gemacht und diesem seinem Anwalt vorgelegt. Jetzt kann es passieren, das der Schnappschuss vielleicht etwas offenbart, was vielleicht doch noch einen Softwarefehler beweist auf dem das Online Casino beharrt. Merkwürdig daran ist nur, dass das Online Casino dem Spieler trotz des fraglichen Softwarefehlers, eine Vergleichssumme angeboten hat.